Staatsvertrag: Zusammenarbeit der norddeutschen Länder im Bereich der Justiz
Die Justizsenatorin und die Justizminister der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben den Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Staatsschutz-Strafsachen unterzeichnet.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder dazu: "Der jetzt unterzeichnete Vertrag schafft die Möglichkeit, künftig alle Staatsschutzverfahren aus unserem Land vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu verhandeln. Der Staatsvertrag ist ein gelungenes Beispiel für die norddeutsche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz. Die bereits bestehende konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nordländer wird durch ihn weiter gestärkt."
"Wir wissen alle, dass Staatsschutzverfahren - insbesondere Straftaten mit terroristischem Hintergrund - zwar relativ selten, jedoch sicherheitstechnisch aufwendig und teuer sind", so die Ministerin weiter. "Dies haben die Erfahrungen anderer Bundesländer gezeigt - denken wir nur an die vor dem OLG Düsseldorf geführten Verfahren gegen die so genannten Kofferbomber oder die Sauerlandgruppe oder auch an das in Stuttgart noch laufende Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker. Auf solche Verfahren ist das in Mecklenburg-Vorpommern für Staatsschutzsachen zuständige Oberlandesgericht Rostock weder räumlich noch technisch vorbereitet. Dagegen verfügt das Hanseatische Oberlandesgericht sowohl über die personellen als auch die technischen Voraussetzungen, um Staatsschutzverfahren professionell durchführen zu können. Dort wurden bereits mehrere dieser aufwändigen Verfahren verhandelt."
Autor(en): iV-Redaktion
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