Wo, bitte, geht es hier zur Reform?
Sonderthema: Verwaltungsreform im Freistaat Sachsen (2)
Matthias Berger ist Bürgermeister der Stadt Grimma
Das Wort Reform bedeutet so viel wie "Veränderung" oder "Umgestaltung". Richtung und Ziel der vorgesehenen Verwaltungsreform im Freistaat Sachsen müssen sich sowohl für "Reformer" als auch für die Betroffenen ganz klar an der gesetzlichen Regelung des Art. 88 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen messen lassen: "Das Gebiet von Gemeinden und Landkreisen kann aus Gründen des Wohles der Allgemeinheit geändert werden." Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder waren und sind bemüht, den unbestimmten Rechtsbegriff der "Gründe des Wohls der Allgemeinheit" nach Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratie-, dem Sozialstaats- und dem Gewaltenteilungsprinzip herzuleiten bzw. auszulegen.
Autor(en): nv
Quelle: Innovative Verwaltung Ausgabe Nr.: 2007-09
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